Generated by All in One SEO v5.0.0.1, this is an llms.txt file, used by LLMs to index the site. # Lohnbüro Hamburg Lohnbuchhaltung Hamburg ## Sitemaps - [XML Sitemap](https://www.hamburglohn.com/sitemap.xml): Contains all public & indexable URLs for this website. ## Beiträge - [Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in der bAV ab 2019](https://www.hamburglohn.com/verpflichtender-arbeitgeberzuschuss-in-der-bav-ab-2019/) - Soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er künftig dazu verpflichtet, den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen in pauschalierter Form (15 Prozent des Umwandlungsbeitrags) zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. Diese Regelung gilt für alle ab 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Für vorher abgeschlossene oder bereits bestehende Entgeltumwandlungsvereinbarungen ist der Zuschuss erst ab 2022 - [Flexirentengesetz: Veränderungen bei den Hinzuverdienstgrenzen](https://www.hamburglohn.com/flexirentengesetz-veraenderungen-bei-den-hinzuverdienstgrenzen/) - Ob Rentner neben ihrer Altersrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass die Rente reduziert wird, ist abhängig von ihrem Alter. Ab Erreichen der regulären Altersgrenze, die zum Beispiel für 1951 Geborene bei 65 Jahren und fünf Monaten liegt, dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. In der Zeit vor Erreichen der regulären Altersgrenze ist eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Diese beträgt - [Der Lohnnachweis wird digital](https://www.hamburglohn.com/der-lohnnachweis-wird-digital/) - Seit 01.01.2017 versenden die Unternehmen auch ihre Lohnnachweise an die Unfallversicherungsträger einfach und komfortabel mithilfe ihrer systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramme oder der systemgeprüften Ausfüllhilfe sv.net. Eine wesentliche Neuerung stellt der verpflichtende Stammdatenabgleich als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung dar. Hierdurch wird sichergestellt, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt - [Private Krankenversicherung 2015](https://www.hamburglohn.com/private-krankenversicherung-2015/) - Für Arbeitnehmer/innen, die privat krankenversichert sind: Senden Sie uns bitte den neu abgeschlossenen oder den geänderten Versicherungsvertrag in Kopie zu, damit die Zuschüsse des Arbeitgebers zur PKV und ggf. die abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 zur KV/PV steuerlich korrekt berücksichtigt werden können. Sie sollten uns also v i e r EUR-Beträge melden! - [Neueinstellungen in Ihrem Unternehmen](https://www.hamburglohn.com/neueinstellungen-in-ihrem-unternehmen/) - Bei Neueinstellungen verwenden Sie bitte immer unser Formular zur Erfassung des Personalstamms und achten bitte insbesondere auf die Angaben zur Steuer-Identifikationsnummer und die IBAN/BIC-Kontoverbindung des neuen Mitarbeiters. Das Formblatt haben wir der Vollständigkeit halber beigelegt. - [Kurzfristig Beschäftigte](https://www.hamburglohn.com/kurzfristig-beschaeftigte/) - Definition: Die sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung darf auf nicht mehr als 3 Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres nach ihrer Eigenart (z. B. Erntehelfer) oder im Voraus vertraglich begrenzt sein. Neu in 2015: Es gelten ab 2015 neue Zeitgrenzen: 3 Monate oder 70 Arbeitstage. 3 Monate: Beschäftigung an mindestens 5 Tagen in der Woche; 70 - [Beitragsbemessungsgrenzen 2015](https://www.hamburglohn.com/beitragsbemessungsgrenzen-2015/) - Für das Jahr 2015 gelten folgende (vorläufiger Stand 03.12.14) Beitragsbemessungsgrenzen: monatlich / jährlich KV / PV 4.125,00 / 49.500,00 EUR RV / AV-Ost 5.200,00 / 62.400,00 EUR RV / AV-West 6.050,00 / 72.600,00 EUR Die im Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von bislang 53.550 EUR auf 54.900 EUR. Die besondere ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze für PKV-Bestandsfälle wird von - [Reisekosten](https://www.hamburglohn.com/reisekosten/) - Abwesenheitsdauer: 24 Stunden => 24 EUR | mehr als 8 Stunden => 12 EUR | höchstens 8 Stunden => 0 EUR | An- und Abreisetag bei Übernachtung => 12 EUR Die bisherige Verpflegungspauschale von 6 EUR ist aufgrund der zweistufigen Neuregelung der Mindestabwesenheitszeiten entfallen. Neu ist auch, dass bei mehrtägigen Auswärtstätigkeiten, die eine Übernachtung beinhalten, - [Geringfügig Beschäftigte und Mindestlohn](https://www.hamburglohn.com/geringfuegig-beschaeftigte-und-mindestlohn/) - Ist ein Arbeitgeber verpflichtet seinen Arbeitnehmern einen Mindestlohn zu zahlen, so gilt dies auch für die dort beschäftigten Minijobber. Bei einem Min-destlohn von 8,50 EUR darf der Minijobber somit ca. 52,5 Stunden (450 EUR) im Monat arbeiten. Quelle:http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/a721-soziale-sicherung-gesamt.pdf?__blob=publicationFile - [Sinkender KV-Beitrag - aber einkommensabhängige Zusatzbeiträge](https://www.hamburglohn.com/sinkender-kv-beitrag-aber-einkommensabhaengige-zusatzbeitraege/) - Ab Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung bei 14,6 Prozent liegen. Der Beitrag wird je zur Hälfte von den Arbeitgebern und den Mitgliedern aufgebracht. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den nur die Versicherten gezahlt haben, entfällt. Kommen Krankenkassen mit den Zuweisungen des Gesundheitsfonds nicht aus, können sie künftig individuell festgelegte prozentuale - [Übergangsrecht zur Versicherungspflicht für Geringfügig Beschäftigte endet](https://www.hamburglohn.com/uebergangsrecht-zur-versicherungspflicht-fuer-geringfuegig-beschaeftigte-endet/) - Versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem Arbeitsentgelt zwischen 400,01 und 450,00 EUR konnten bei der Erhöhung der Minijob-Grenze auf 450,00 EUR am 1.1.2013 beantragen, dass sie weiterhin versicherungspflichtig bleiben. Diese Übergangsregelung fällt zum 1.1.2015 weg, so dass bei einem Entgelt bis 450,00 EUR nunmehr die Regelungen für Geringfügig Beschäftigte greifen. Quelle: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/22_gleitzone/node.html ## Seiten - [Home](https://www.hamburglohn.com/) - Experten für Lohn- und Gehaltsabrechnungen in Hamburg: Individuelle Lösungen für KMU. Vertrauenswürdiger Service mit umfassenden Abrechnungsleistungen. - [Datenschutzerklärung](https://www.hamburglohn.com/datenschutzerklaerung/) - Diese Datenschutzerklärung klärt Sie über die Art, den Umfang und Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend kurz „Daten“) innerhalb unseres Onlineangebotes und der mit ihm verbundenen Webseiten, Funktionen und Inhalte sowie externen Onlinepräsenzen, wie z.B. unser Social Media Profile auf (nachfolgend gemeinsam bezeichnet als „Onlineangebot“). 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Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in der bAV ab 2019 Soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart, ist er künftig dazu verpflichtet, den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen in pauschalierter Form (15 Prozent des Umwandlungsbeitrags) zugunsten seines Beschäftigten an die durchführende Versorgungseinrichtung weiterzuleiten. - [Allgemeine Geschäftsbedingungen der hamburglohn.com | eine Marke der berlinlohn.com Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)](https://www.hamburglohn.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen-der-hamburglohn-com-ug/) - § 1 Allgemeines Die nachstehenden Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der BerlinLohn.com UG, (nachfolgend „BerlinLohn.com“), soweit einzelvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde. 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